Prüfung der Mindestanforderungen

Gerade Spezialmaschinen, die beispielsweise für die Produktion und Verarbeitung von Materialien genutzt werden, sind in Ihrer Anschaffung oft sehr teuer. Aus diesem Grund sollen sie auch lange halten, bei Bedarf schnell und günstig repariert werden, und bei all dem auch noch den EU-Richtlinien entsprechen. Doch wie erkennt man, ob die im eigenen Unternehmen eingesetzten Maschinen und Anlagen noch den Richtlinien entsprechen und somit den Mindestanforderungen genügen? Dies können meist nur Fachkräfte entscheiden, die sich auf das Analysieren und Beurteilen solcher Geräte spezialisiert haben.

Prüfen Sie direkt, ob einer der folgenden Punkte auch auf Ihr Unternehmen zutrifft:

  • Gibt es in Ihrem Unternehmen Maschinen / Anlagen, deren Baujahr vor 1995 liegt, und die nicht die Mindestanforderungen erfüllen?
  • Wurden ein oder mehrere Ihrer Maschinen / Anlagen kürzlich repariert?
  • Fand bei einer Ihrer Maschinen / Anlagen kürzlich eine Generalinstandsetzung statt?
  • Wurden ein oder mehrere Ihrer Maschinen / Anlagen wesentlich geändert oder umgebaut?
  • Sind Sie Eigentümer von gebraucht erworbenen Maschinen oder Anlagen?

Sollten ein oder mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Maschinen Anlagen von CE-Kompakt prüfen und beurteilen zu lassen. Überlassen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Qualität Ihrer Produkte nicht dem Zufall - rufen Sie uns an.